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Art. 63 · Abstellplätze für Motorfahrzeuge

BZO Baugesetz der Gemeinde Trimmis · S. 31

1. Wo keine Baulinien bestehen, ist gegenüber Gemeindestrassen ein Gebäudeabstand von mindestens 5 m ab Strassenparzellengrenze einzuhalten. Die Baubehörde kann Abweichungen gestatten, wenn bei Verringerung des Strassenabstands die Verkehrssicherheit dennoch gewährleistet ist. 2. Die kantonale Strassengesetzgebung bleibt vorbehalten. Gebäudeabstand gegenüber Strassen 02.13 31 Baugesetz 7.100

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.