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Art. 6 · Planungskommission

BZO Baugesetz der Gemeinde Trimmis · S. 6

1. Sind wichtige Planungsvorhaben vorzubereiten, wird vom Gemeindevorstand eine Planungskommission bestellt; dabei wird die Baukommission mit der Bauverwaltung und bei Bedarf durch die Wahl weiterer Personen ergänzt. 2. Die Planungskommission bereitet die Planungsgeschäfte für den Gemeindevorstand vor und stellt diesem Antrag.

b)Planungskommission

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.