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Art. 2 · Regionale Zusammenarbeit
BZO Baugesetz der Gemeinde Trimmis · S. 5
Die Gemeinde kann Aufgaben im Bereich des formellen Baurechts, insbesondere Bauberatung und Baukontrolle, dem zuständigen Regionalverband übertragen, wobei die entsprechenden Entscheidkompetenzen bei der Gemeinde verbleiben. Einzelheiten werden in einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Regionalverband geregelt. Regionale Zusammenarbeit
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.