Art. 63 · Zone für öffentliche Anlagen
BZO Baugesetz der Gemeinde Thusis · S. 25
Die Zone für öffentliche Anlagen ist für bestehende und künftige öffentliche oder dem öffentlichen Interesse dienenden Anlagen bestimmt. In dieser Zone gelten sinngemäss die Vorschriften von Art. 62. Es dürfen nur dieser Zone dienende Bauten erstellt werden. Art. 63 bis * Raststättezone Die Raststättezone ist für Bauten und Anlagen bestimmt, die für den Betrieb von Nebenanlagen auf Autobahnen (Autobahnraststätten) erforderlich sind. Dazu gehören Tankstellen, Versorgungs-, Verpflegungs- und Beherbergungsbetriebe sowie die dazugehörenden Parkplätze. Thusis, BauG Seite 19 Die Quartierplanung ist obligatorisch. Sie dient der Ergänzung der Zonenvorschrift mit Bestimmungen über die Anordnung, Abmessung und Gestaltung der Gebäude sowie über die Eingliederung der Bauten und Anlagen in die Landschaft.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.