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Art. 41 · Bedingte Einzonung

BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 34 · Original-PDF

1Die Parzelle Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 5008 (Gwattmösli) wird im Sinne von Artikel 126c BauG bedingt eingezont (Zone Arbeiten).

2Für die Parzelle gilt zur Erzielung einer haushälterischen Bodennutzung eine Mindestdichte von 1.4 Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo), die mit dem ersten Bauvorhaben zu erreichen ist.

3Wird mit der zonenkonformen Überbauung nicht innerhalb von acht Jahren nach Rechtskraft der Einzonung begonnen, fällt das Gebiet der Arbeitszone Parzelle Thun 2 (Strättligen)-Grundbuchblatt Nr. 5008 (Gwattmösli) entschädigungslos der Landwirtschaftszone zu.

Dadurch kann z. B. die Lärmbelastung entlang einer Strasse berücksichtigt werden.

Darunter sind Schau- und Verkaufsräume zu den vor Ort ansässigen Betrieben zu verstehen wie z. B. der Fabrikladen einer Bäckerei oder der Schauraum eines Küchenbauunternehmens. 34

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.