← BZO Thun · Inhaltsverzeichnis

Art. 33 · An- und Kleinbauten

BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 28 · Original-PDF

1An- und Kleinbauten weisen eine maximale anrechenbare Gebäudefläche von 60 Quadratmetern und eine maximale Fassadenhöhe von drei Metern auf.

2Der allseitige Grenzabstand für An- und Kleinbauten beträgt zwei Meter.

3In Gebieten mit geschlossener Bauweise dürfen Anund Kleinbauten mit einer Brandmauer an die Grenze gebaut werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.