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Art. 33 · An- und Kleinbauten
BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 28 · Original-PDF
1An- und Kleinbauten weisen eine maximale anrechenbare Gebäudefläche von 60 Quadratmetern und eine maximale Fassadenhöhe von drei Metern auf.
2Der allseitige Grenzabstand für An- und Kleinbauten beträgt zwei Meter.
3In Gebieten mit geschlossener Bauweise dürfen Anund Kleinbauten mit einer Brandmauer an die Grenze gebaut werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.