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Art. 3.3 · Abstellplätze und Nebenräume
BZO Zonenreglement Siedlung Therwil · S. 8 · Original-PDF
3.3 Abstellplätze und Nebenräume 3.3.1 Erforderlicher Parkraum 1Die Mindestzahl der Abstellplätze richtet sich nach der RBV. 2Pro Einfamilienhaus (EFH, DEFH, REFH) müssen mindestens zwei Abstellplätze erstellt werden. Diese müssen voneinander unabhängig benutzbar sein. RBV § 70 3.3.2 Veloabstellplätze Bei Mehrfamilienhäusern sind pro Wohnung 3 m2 Veloabstellfläche zu erstellen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.