Art. 45 · Ausgestaltung von Abstellplätzen
BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 16 · Original-PDF
1(aufgehoben) 26
2Ungedeckte Grundstückszufahrten dürfen höchstens 15 % Gefälle aufweisen. Sie dürfen 3.00 m vor der Strassenlinie oder 1.00 m vor der Trottoirgrenze höchstens 3 % Längsgefälle aufweisen. Die Sicht auf die Strasse und die Sichtbarkeit sind situationsgerecht zu gewährleisten. Für die Auslegung der Vorschrift werden die Normen der Vereinigung Schweizerische Strassenfachleute (VSS) situationsgerecht angewendet. 27
3Bei jeder Garage ist ein Vorplatz auf privatem Grund von mindestens 5.50 m Länge anzulegen.
4(aufgehoben) 26
5Die aussen liegenden Abstellflächen sind unversiegelt zu gestalten und in geeigneter Weise zu begrünen. Abweichungen sind aus technischen oder betrieblichen Gründen sowie im Interesse des Orts- und Strassenbildes gestattet.
6Die Besucherplätze sind gut sichtbar zu bezeichnen und für diesen Zweck dauernd freizuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.