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Art. 44 · Bedarf an Abstellplätzen

BZO Baureglement der Politischen Gemeinde Thal, Ausgabe 1. Januar 2017 · S. 16 · Original-PDF

1Für die nachfolgenden Nutzungsarten sind folgende Autoabstellplätze vorzusehen:

a)Mehrfamilienhäuser:

–1 Platz pro 90 m2 anrechenbare Geschossfläche, aber mindestens ein Platz pro Wohnung;

–1 Besucherplatz pro 4 Wohnungen, aber mindestens ein Platz;

b)Einfamilienhäuser:

–1 Platz pro 100 m2 anrechenbare Geschossfläche;

2Bei der Berechnung sind Divisionsreste aufzurunden. Garagenvorplätze werden bei Ein- und Zweifamilienhäusern hälftig angerechnet. 25

3Besucherplätze sind ihrer Zweckbestimmung entsprechend freizuhalten.

4Über die Anzahl von Abstellplätzen für Autos und leichte Zweiräder bei anderen Nutzungen und über die ausnahmsweise Reduktion der Anzahl Autoabstellplätze bei Wohnnutzungen entscheidet die zuständige Behörde unter Berücksichtigung der Normen der Vereinigung Schweizerische Strassenfachleute (VSS) für Personenwagen und leichte Zweiräder. 25

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.