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Art. 42 · Technische Gefahren

BZO Bau- und Zonenreglement Sursee · S. 30 · Original-PDF

1Bei wesentlichen Änderungen der Nutzungsordnung (Grundnutzung, Bebauungsplan) ist die Konsultationskarte "Technische Gefahren" zu beachten.

2Ist dem interessierenden Gebiet ein Risikobericht hinterlegt, ist zu prüfen, ob die darin getroffenen Annahmen weiterhin aktuell sind. Ändern sich die Annahmen wesentlich, insbesondere die vorgesehenen Nutzungen, ist der Risikobericht zu aktualisieren.

3Die kantonale Dienststelle Umwelt und Energie nimmt aufgrund des aktualisierten Risikoberichts eine erneute Risikobeurteilung vor und prüft, ob zusätzliche Massnahmen erforderlich sind. Stadt Sursee 31

Bau- und Zonenreglement

Ausgabe Januar 2026 IV. Gebühren, Straf- und Schlussbestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.