Art. 31 · Umgebungsfläche
BZO Bau- und Zonenreglement Sursee · S. 10 · Original-PDF
BZR - 25% 25% 25%
3Für die im Zonenplan bezeichneten speziellen Wohnzonen gilt Art. 10 BZR.
4Auf der Parzelle Nr. 677 sind Neubauvorhaben nur zulässig, wenn mittels Lärmgutachten nachgewiesen wird, dass die massgebenden Lärmgrenzwerte unabhängig von der bestehenden Bebauung auf Parzelle Nr. 424 dauerhaft eingehalten werden können.
3Die maximale Fassadenhöhe gilt:
–bei Gebäuden mit Schrägdach (ab 15% Dachneigung) nur für die traufseitigen Fassaden
–bei Gebäuden mit Flachdach (weniger als 15% Dachneigung) nur für die Fassaden bzw. Fassadenteile, bei denen die zugehörige Fassade des obersten Geschosses gemäss Art. 34 BZR zurückversetzt ist.
4In den Wohnzonen B, C und D wird bei Gebäuden in Hanglage an den nicht bergseitigen Fassaden ein Hangzuschlag von 2.0 m gewährt. Als Hanglage gilt eine Neigung des massgebenden Terrains, welche in der innerhalb der Fassadenlinie gemessenen Falllinie wenigstens 10% beträgt.
5Ausgenommen Kleinbauten und Anbauten gemäss § 112a Abs. c und d PBG sowie Bauten mit einer Gesamthöhe bis 4.5 m gemäss § 13 Abs. a PBV, welche nur Nebennutzflächen aufweisen. Bei neuen Aufbauten und Erweiterungsbauten, welche die min. Fassadenhöhe unterschreiten, kann der Stadtrat Ausnahmen gewähren.
6In diesen Fällen gelten gemäss § 122 Abs. 1 PBG reduzierte Grenzabstände. Stadt Sursee 11
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Ausgabe Januar 2026
5Für die Parzellen Nrn. 522, 1498, 1499 und 1500 gilt anstelle der max. Überbauungsziffer (ÜZ) nach Abs. 2 je eine maximal anrechenbare Gebäudefläche (aGbF) von 283 m2. Art. 31 Umgebungsfläche (§ 154a PBG)
1Im Sinne von § 154a PBG kann für bestimmte Zonen ein Mindestanteil anrechenbare Umgebungsfläche festgelegt werden.
2Als anrechenbare Umgebungsfläche gilt die qualitativ hochstehende, der Wohn- und Aufenthaltsqualität dienende Umgebungsfläche eines Grundstücks. Ein überwiegender Teil der anrechenbaren Umgebungsfläche soll natürliche und bepflanzte Bodenflächen aufweisen, die nicht versiegelt sind und die einen positiven Beitrag zur Verbesserung der örtlichen mikroklimatischen Verhältnisse leisten. Abstellflächen gelten nicht als anrechenbare Umgebungsflächen. Stadt Sursee 26
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.