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Art. 30 · Grün- und Freiräume

BZO Bau- und Zonenreglement Sursee · S. 25 · Original-PDF

1Der Stadtrat erlässt ein Grün- und Freiraumkonzept für die öffentlichen und halböffentlichen Grün- und Freiräume von öffentlichem Interesse.

2Bei Bauvorhaben mit Auswirkungen auf wichtige öffentliche Freiräume kann der Stadtrat auf Antrag der Stadtbaukommission von der Bauherrschaft die Erarbeitung eines Umgebungsgestaltungsplans verlangen, der die arealinternen, halböffentlichen Freiräume und die öffentlichen Freiräume im Umfeld des Vorhabens einbezieht.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.