Art. 3 · generelle Zielvorstellungen
BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 2 · Original-PDF
Ergibt sich aus der Anwendung der bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen ein Ermessensspielraum, so ist dieser im Sinne folgender Zielsetzungen im Rahmen einer Interessenabwägung auszuschöpfen: generelle Zielvorstellungen
–Die vorhandenen Identitäten und Qualitäten werden zur Profilierung der Gemeinde genutzt.
–Im ganzen Siedlungsgebiet wird eine gute architektonische und städtebauliche Qualität mit einer sorgfältigen Umgebungsgestaltung angestrebt. Insbesondere sollen attraktive allgemein zugängliche Freiräume erhalten und entwickelt werden, die als Begegnungsort dienen können.
–Ziel ist eine massvolle bauliche Verdichtung unter Wahrung angemessener Frei- und Grünräume.
–Suhr bleibt ein attraktiver Wohn- und Arbeitsort. Die Ansiedlung von Klein- und Mittelbetrieben wird unterstützt. Diversifizierte Wirtschaftsstrukturen sollen erhalten und gefördert werden.
–Die Siedlungsentwicklung und die Belange des Verkehrs sind aufeinander abzustimmen. Dabei ist eine rationelle und zweckmässige Erschliessung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Verkehrsträger sicher zu stellen.
–Für den Langsamverkehr werden möglichst attraktive und durchgehende Fuss- und Radwegverbindungen innerhalb des Siedlungsgebietes sichergestellt. Insbesondere werden die Querungen der Hauptachsen verbessert und möglichst oberirdisch angelegt, wo sie das Dorf trennen.
–Das vielfältige Freizeit-, Kultur-, Sport- und Bildungsangebot soll erhalten und bei Bedarf gefördert werden.
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–Die Erhaltung der Qualitäten und des Erholungswertes der Landschaft wird im gesamten Gemeindegebiet angestrebt. Dabei ist eine Abstimmung der Nutzung, des Schutzes und der Aufwertung vorzunehmen.
–Das Kulturland soll vorab für eine landwirtschaftliche Produktion, welche die Bodenfruchtbarkeit gewährleistet und die Erholungsfunktion für die Allgemeinheit ebenfalls berücksichtigt, erhalten bleiben.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.