Art. 19 · Spezialzone Grüngutverwertung
BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 12 · Original-PDF
1Die Spezialzone Grüngutverwertung dient der gewerblichen Verwertung von Grünabfällen, der bodenabhängigen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Produktion sowie für die innere Aufstockung. Spezialzone Grüngutverwertung
2Der Betrieb, der Unterhalt und die Pflege der Grüngutverwertungsanlage ist so auszurichten, dass die Auswirkungen auf die Umwelt gering gehalten werden. Insbesondere sind der benachbarte Bach und die Ufervegetation vor Beeinträchtigungen zu schützen. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III.
3Hochbauten sind nur im rot schraffierten Bereich zulässig, soweit sie betriebsnotwendig sind. Hinsichtlich der Einpassung und der zulässigen Masse gilt § 18 Abs. 3 BNO sinngemass. Die Grüngutverwertungsanlage ist mittels Heckenbepflanzung (einheimische Arten) und Umgebungsgestaltung in die Landschaft einzugliedern.
4Bei einer Aufgabe des Betriebes sind die Bauten der Grüngutverwertungsanlage zu entfernen.
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3.3 Schutzzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.