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Art. 13 · Spezialzone Ausserdorf SA

BZO Bau- und Nutzungsordnung Suhr · S. 10 · Original-PDF

1Die Spezialzone Ausserdorf dient der zweckmässigen Nutzung der vorhandenen Bausubstanz und einer schonenden Einpassung allfälliger baulicher Ergänzungen in das Umfeld der unter Denkmalschutz stehenden Bauten und der empfindlichen landschaftlichen Situation. Spezialzone Ausserdorf SA

2Zugelassen sind mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Wohnungen. Verkaufsgeschäfte sind nicht zugelassen. Durch Neu- und Umbauten darf das Verkehrsaufkommen insgesamt zu keiner Mehrbelastung der Anschlüsse ans Strassennetz führen.

3Die zulässigen Nutzungen der Denkmalschutzobjekte richten sich nach dem kantonalen Denkmalschutzdekret. Bei den übrigen bestehenden Gebäuden sind Um- und Ersatzbauten nur zulässig, wenn sie zu einer ortsbaulich besseren Qualität führen.

4Im Bereich des rechten Ufers der Wyna ist ein 35 m breiter Streifen von allen Bauten frei zu halten. Im rückwärtigen Bereich der Bernstrasse Ost sind untergeordnete Bauten und Anlagen gestattet, die mit den Zielen der Denkmalpflege vereinbar sind.

5Südwestlich des Gebäudes Nr. 79 ist ein sehr gut gestalteter Neubau möglich, sofern er die bestehende Gebäudegruppe weiterhin als solche erkennen lässt und sich angemessen vom denkmalgeschützten Objekt absetzt. Das zulässige Bauvolumen ist auf eine anrechenbare Gebäudefläche von max. 500 m2 und auf eine Fassadenhöhe von max. 6 m beschränkt. Der Neubau erfordert einen betrieblichen Zusammenhang mit den bestehenden Nutzungen.

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.