← BZO Strengelbach · Inhaltsverzeichnis
Art. 36 · Nebenräume in Mehrfamilienhäusern
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 17 · Original-PDF
Nebenräume in Mehrfamilienhäusern
1In jeder Wohnung ist ein trockener Nebenraum als Abstellraum oder Vorratsraum von wenigstens 4 m2 vorzusehen.
2In jedem Mehrfamilienhaus sind gut zugängliche Abstellräume für Velos, Kinderwagen und dgl. vorzusehen.
3Ausserhalb der Wohnungen müssen separate und abschliessbare Abstellräume von mindestens 6 m2 Fläche pro Wohnung vorgesehen werden
4Es sind Kehrichtcontainerräume oder gegen Einsicht geschützte Containerplätze zu schaffen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.