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Art. 27 · Gebäudeabstand gegenüber bestehenden Bauten
BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 14 · Original-PDF
Gebäudeabstand gegenüber bestehenden Bauten Gegenüber einer bestehenden Baute auf dem Nachbargrundstück muss ein Neubau lediglich den Grenzabstand, nicht aber den Gebäudeabstand einhalten, sofern die architektonischen, die gesundheits- und feuerpolizeilichen Anforderungen gewahrt bleiben.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.