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Art. 15 · Naturschutzzone Wald

BZO Bau- und Nutzungsordnung · S. 10 · Original-PDF

1Die Naturschutzzonen im Wald bezeichnen Bereiche, die eine besondere Bestandesstruktur aufweisen und deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt.

2Im Bereich geschützter Teiche und Tümpel ist die Vegetation inkl. Bäumen periodisch so zurückzuschneiden, dass das Gewässer vor Verlandung geschützt und ein genügender Lichteinfall gewährleistet ist.

3Die geschützten Waldpartien am Wissberg sind als Mischlaubwald mit gestuftem Waldsaum zu erhalten bzw. aufzuwerten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.