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Art. 7 · Kernzone (K)

BZO Bauordnung der Gemeinde Steinhausen · S. 4 · Original-PDF

1Die Kernzone schafft oder erhaltet Orts- oder Quartierzentren. Sie dient Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben sowie dem Wohnen.

2Nicht und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zulässig.

3Entlang von Strassen und öffentlichen Fussgängerbereichen sind im Erdgeschoss vorwiegend publikumsorientierte Nutzungen mit gut gestaltetem Bezug zum öffentlichen Raum vorzusehen. Die Höhe des Erdgeschosses beträgt dabei mind. 4.00 m.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.