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Art. 21 · Zone archäologische Fundstätten
BZO Bauordnung der Gemeinde Steinhausen · S. 9 · Original-PDF
1Die Zone archäologischer Fundstätten dient der Erhaltung archäologisch bedeutsamer Fundstätten.
2Sämtliche Terrainveränderungen in dieser Zone sind bewilligungspflichtig und bereits im Projektstadium dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie zur Stellungnahme zu unterbreiten.
3Zonen archäologischer Fundstätten sind einer Grundnutzung überlagert.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.