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Art. 19 · Zone für Rebbau (Rb)

BZO Bauordnung der Gemeinde Steinhausen · S. 8 · Original-PDF

1Die Zone für Rebbau (Rb) ist für den Weinbau bestimmt. Errichtung und Änderung von für den Weinbau erforderlichen Kleinbauten und Anlagen sind zulässig, wenn keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.

2Mit dem Baugesuch für die Errichtung oder Änderung von Kleinbauten und Anlage sind folgende Unterlagen einzureichen: a) ein Umgebungsgestaltungsplan mit Angaben der Kleinbauten, der Geländeveränderungen, der Gestaltung von Kleinbauten und Anlagen, der Bepflanzung, der Wegführung und Erschliessung sowie b) ein Betriebskonzept. 8 Gemeinde Steinhausen 7.1-1

f.Schutzzonen und Schutzobjekte

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.