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Art. 7 · Dachform
BZO Baureglement Gemeinde Steinerberg · S. 2 · Original-PDF
Die Dachgestaltung hat sich namentlich in der Dorfkernzone den ortsüblichen Formen, Materialien und Farben anzupassen. Dachform Es sind nur Satteldächer mit einer maximalen Neigung von 45" a.T. zulässig' Flachdächer sind nur ausnahmsweise bei Kleinbauten zulässig. Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind architektonisch gut zu gestalten und dürfen höchstens einen Drittel der jeweiligen Fassadenlänge betragen und an der Gibelseite nicht direkt in Erscheinung treten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.