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Art. 6 · Gestaltung und Einordnung

BZO Baureglement Gemeinde Steinerberg · S. 2 · Original-PDF

Bauten und Anlagen haben sich namentlich hinsichtlich Baustil, Proportionen, Farbgebung und Umgebungsgestaltung dem Orts- und Landschaftsbild anzupassen und dessen Eigenart und Schönheit zu wahren. Gestaltung und Einordnung Terrainauffüllungen und -abgrabungen sind ansprechend zu gestalten und zu bepflanzen. Sie haben sich dem natürlichen Geländeverlauf harmonisch anzupassen. Zur Verhinderung einer störenden Baugestaltung kann der Gemeinderat im Baubewilligungsverfahren Bedingungen und Auflagen verfügen oder Projektänderungen verlangen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.