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Art. 46 · Inkraftsetzung
BZO Stammheim · S. 3 · Original-PDF
24 Bearbeitung: Suter • von Känel • Wild AG, Förrlibuckstrasse 30, 8005 Zürich 31107 – 11.3.2024 3 Bau- und Zonenordnung Gemeinde Stammheim Art. 46 Inkraftsetzung Inkrafttreten
1Die Bau- und Zonenordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Rechtskraft der kantonalen Genehmigungsbeschlüsse in Kraft. Aufhebung
2Mit dem Inkrafttreten dieser Bau- und Zonenordnung werden die Bau- und Zonenordnungen der ehemaligen Gemeinden Unterstammheim, Oberstammheim und Waltalingen aufgehoben. 24
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.