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Art. 26 · Dachform

BZO Stammheim · S. 17 · Original-PDF

1Es sind nur herkömmliche Satteldachformen zulässig, mit einer Mindestneigung von 12° oder begrünte Flachdächer. Für Dachaufbauten gelten die Bestimmungen der Wohnzonen sinngemäss. 2 Flachdächer sind ökologisch wertvoll und extensiv zu begrünen, sofern sie nicht als begehbare Terrasse oder ausschliesslich für Solar- oder Photovoltaikanlagen genutzt werden. 17 Bau- und Zonenordnung Gemeinde Stammheim

5. ZONE FÜR ÖFFENTLICHE BAUTEN UND ANLAGEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.