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Art. 18 · Nutzweise KW G
BZO Stammheim · S. 13 · Original-PDF
Zulässige Nutzungen KW G 1 Es sind grundsätzlich nur Umbauten, Umnutzungen, Ersatzbauten und geringfügige Erweiterungen von bestehenden Bauten zulässig. Neubauten sind unzulässig. Tiefgaragen sind in Untergeschossen zulässig, sofern die Zu- und Wegfahrt innerhalb des bestehenden Bauvolumens erfolgt.
Unzulässige Nutzungen KW G 2 Die Erstellung von ungedeckten gewerblich genutzten Fahrzeugabstellplätzen und Materialablagerungsstätten ist nicht zulässig. 13 Bau- und Zonenordnung Gemeinde Stammheim
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.