← BZO Stallikon · Inhaltsverzeichnis

Art. 9.2.1 · Zulässigkeit, Bedingungen

BZO Stallikon · S. 39 · Original-PDF

9.2.1 Zulässigkeit, Bedingungen Terrassenhäuser sind in allen Wohnzonen zulässig. Sie dürfen jedoch nicht mehr Stufen aufweisen, als in der entsprechenden Zone Vollgeschosse gestattet sind, zuzüglich einer Stufe für ein Garagengeschoss.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.