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Art. 8.9.3 · Abstellplätze für Zweiräder, Kinderwagen und Velo-Anhänger

BZO Stallikon · S. 33 · Original-PDF

8.9.3 Abstellplätze für Zweiräder, Kinderwagen und Velo-Anhänger Bei Mehrfamilienhäusern und kundenorientierten Nutzungen wie Verkaufsgeschäften, Gaststätten oder entsprechenden Dienstleistungsbetrieben sind an zweckmässiger Stelle hinreichend grosse, überwiegend witterungsgeschützte Abstellplätze für Zweiräder vorzusehen. Die Bemessung und Dimensionierung richtet sich nach der jeweils gültigen Schweizer Norm SN «Leichter Zweiradverkehr – Abstellanlagen, Bedarfsermittlung». Bei Mehrfamilienhäusern sind zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Kinderwagen, Velo-Anhänger usw. anzuordnen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.