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Art. 40 · BAU- UND ZONENORDNUNG

BZO Stallikon · S. 47 · Original-PDF

40 m2 einer eigenständig erschlossenen, hindernisfreien Einliegerwohnung nicht an die Ausnützung angerechnet:

–Qualitative Anforderungen entsprechend § 71 PBG (Arealüberbauung)

–weitere Anforderungen entsprechend der Behindertenkonferenz des Kantons Zürich Zur Beurteilung des Bauvorhabens kann die Baubehörde ein externes Fachgutachten einholen sowie die Projektüberprüfung durch die Behindertenkonferenz des Kantons Zürich veranlassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.