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Art. 33 · Dachgestaltung

BZO Stallikon · S. 33 · Original-PDF

33 WEGLEITUNG – HINWEISE – KOMMENTARE zu Ziffer 8.10.1

–Erstellungspflicht für Mehrfamilienhäuser § 248 PBG

–Erhöhte Anforderungen an Arealüberbauungen § 71 PBG zu Ziffer 8.11

–Konformität von Solaranlagen § 18a RPG

–Erleichterte Nutzung der Sonnenenergie § 49 Abs. 2 lit. e PBG § 292 PBG

–Gestaltung, befriedigende Einordnung § 238 PBG

–Erhöhte Anforderung an Gestaltung und Einordnung in Kernzonen § 50 PBG Auf Objekte des Natur- und Heimatschutzes von kantonaler oder nationaler Bedeutung ist beim Bau von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie besondere Rücksicht zu nehmen. In begründeten Fällen kann die Erstellung einer solchen Anlage an Bedingungen gebunden oder untersagt werden. Das kantonale Merkblatt «Solaranlagen ausserhalb der Bauzone» enthält allgemeine Hinweise zu Anordnung und Gestaltung von Solaranlagen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.