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Art. 25 · Besondere Bestimmungen in den Kernzonenplänen

BZO Stallikon · S. 25 · Original-PDF

25 WEGLEITUNG – HINWEISE – KOMMENTARE zu Ziffer 4.6 Unter kubischer Gliederung und architektonischem Ausdruck sind analoge Merkmale wie unter Ziffer 4.2 gelistet zu verstehen (vgl. Siedlungsstruktur). Mögliche Kriterien bei der Beurteilung einer guten Gesamtwirkung:

–Standort, Stellung, Form, Proportionen und Dimensionen eines Gebäudes

–Gestaltung, Farbgebung von Fassaden und Dach

–Gestaltung von Eingängen, Abstellplätzen, Einund Ausfahrten, Aussenräumen, Vorgärten

–Umfang, Art und Weise der Terrainveränderung zu Ziffer 4.7 Die Beurteilung durch externe Fachleute unterstützt einen einheitlichen Voll- zug der Baubehörde. zu Ziffer 5.1

–Zone für öffentliche Bauten § 60 PBG zu Ziffer 5.2

–Grenzabstand § 260 PBG

–Begriff und messweise des kommunalen § 9, 21, 22 ABV Grenzabstandes zu Ziffer 6

–Erholungs- und Freihaltezonen §§ 39-40, 61-64 PBG zu Ziffer 7

–Reservezone § 65 PBG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.