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Art. 1.3.4 · Verbindlichkeit

BZO Stallikon · S. 9 · Original-PDF

1.3.4 Verbindlichkeit Der Ergänzungsplan und die Kernzonenpläne gehen, soweit sie Anordnungen betreffen, dem allgemeinen Zonenplan vor. Der allgemeine Zonenplan, der Ergänzungsplan und die Kernzonenpläne sind Be- standteile der Bau- und Zonenordnung und können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Der in der Bau- und Zonenordnung enthaltene Zonenplan ist nicht rechtsverbindlich.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.