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Art. 7 · Bauweise

BZO Stäfa · S. 13 · Original-PDF

1 Ohne nachbarliche Zustimmung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Grenzbau nur zulässig, wenn die Bebaubarkeit des Nachbargrundstückes nicht beeinträchtigt wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.