← BZO Stäfa · Inhaltsverzeichnis

Art. 29 · Nebenräume

BZO Stäfa · S. 22 · Original-PDF

1 In Mehrfamilienhäusern müssen ausreichende Nebenräume, wie Einstellgelegenheiten für Vorräte, Hausrat und dergleichen in folgendem Umfang erstellt werden:

a.mindestens 8 m2 pro Wohnung mit bis zu 2 Zimmern;

b.mindestens 11 m2 pro Wohnung mit 3 oder mehr Zimmern.

2 Zusätzlich sind angemessene Wasch- und Trockengelegenheiten zu erstellen.

14 Suter • von Känel • Wild • AG

Ortsplanungsrevision Stäfa Bau- und Zonenordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.