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Art. 82a · Gebiet God Laret
BZO Baugesetz der Gemeinde St. Moritz · S. 34
35 1 Die traditionelle Waldsiedlung im Gebiet «God Laret» ist mit der Spezialzone God Laret und der Forstwirtschaftszone sowie den Plänen gemäss Abs. 3 sichergestellt. 2 Die Spezialzone God Laret ist für Wohnbauten mit maximal zwei Herdstellen pro Parzelle bestimmt. 3 Details werden im Generellen Gestaltungsplan und im Generellen Erschliessungsplan festgelegt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.