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Art. 37 · Realerfüllung

BZO Baugesetz der Gemeinde St. Moritz · S. 22

1 Die Pflicht zur Schaffung von Abstellplätzen ist grundsätzlich real zu erfüllen, innerhalb des Perimeters von Gemeinschafts-Parkierungsanlagen des Generellen Erschliessungsplanes (GEP) gemäss Art. 38, ausserhalb davon gemäss Art. 42. 2 Die Abstellplätze sind grundsätzlich in nach aussen abgeschlossenen Gebäuden (unter- oder oberirdisch) bereitzustellen. Wo es die Verhältnisse erlauben, kann die Baubehörde von diesem Grundsatz abweichen und offene Autoabstellplätze bewilligen, wenn dadurch in Bezug auf Immissionen und Verkehr keine erhebliche Verschlechterung der Situation eintritt.

a)innerhalb Perimeter

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.