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Art. 70 · Ausführende Bestimmungen
BZO Bauordnung der Stadt St. Gallen · S. 22 · Original-PDF
1Der Stadtrat erlässt ausführende Bestimmungen über das Baubewilligungsverfahren und den Sachverständigenrat für Städtebau und Architektur.18) *
2Er kann weitere ausführende Vorschriften, insbesondere über die Messweise, erlassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.