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Art. 40 · Terrainveränderungen
BZO Bauordnung der Stadt St. Gallen · S. 12 · Original-PDF
rainveränderungen
1Terrainveränderungen mit einer Höhendifferenz von mehr als 1 m sind bewilligungspflichtig. 12 Rechtssammlung der Stadt St.Gallen 731.1
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.