← BZO St. Gallen · Inhaltsverzeichnis

Art. 21 · Gebäudelänge

BZO Bauordnung der Stadt St. Gallen · S. 7 · Original-PDF

1Die Gebäudelänge ist die längere Seite des kleinsten, die Baute umhüllenden Rechtecks.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.