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Art. 21 · Gebäudelänge
BZO Bauordnung der Stadt St. Gallen · S. 7 · Original-PDF
1Die Gebäudelänge ist die längere Seite des kleinsten, die Baute umhüllenden Rechtecks.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.