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Art. 42 · Innenräume mit starkem Publikumsverkehr

BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 22 · Original-PDF

1Der Gemeinderat bestimmt die Anforderungen für Innenräume mit starkem Publikumsverkehr, gegebenenfalls in Ergänzung von eidgenössischen oder kantonalen Vorschriften. 22 Spreitenbach 7.1-1

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