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Art. 40 · Allgemeine Anforderungen, Gutachten
BZO Bau- und Nutzungsordnung Spreitenbach · S. 22 · Original-PDF
1Hinsichtlich Sicherheit, Fundation, Konstruktion, Material, Wärmedämmung und Feuchtigkeitsisolation gelten die anerkannten Regeln der Baukunst als Richtlinie.
2Der Gemeinderat kann, soweit überwiegende öffentliche Interessen dies erfordern, auf Kosten der Bauherrschaft eine Begutachtung durch Fachleute anordnen und besondere Massnahmen verlangen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.