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Art. 81 · Baureglement (BR)

BZO Baureglement Spiez · S. 81 · Original-PDF

81 Baureglement (BR) A142 Kleiner Grenzabstand

1Der kleine Grenzabstand (kGA) wird rechtwinklig zur Parzellengrenze gemessen.

2Er wird auf den Schmalseiten und der beschatteten Längsseite des Gebäudes gemessen.

3Vorspringende Gebäudeteile bleiben unberücksichtigt. Vgl. Art. 212 Abs. 5 Bst. c und Anhang A123. A143 Grosser Grenzabstand

1Der grosse Grenzabstand (gGA) wird rechtwinklig zur Fassade auf der besonnten Längsseite des Gebäudes gemessen.

2Ist die besonnte Längsseite nicht eindeutig bestimmbar (keine Seite mehr als 10% länger oder bei OstWest-Orientierung der Längsseite), bestimmt der Baugesuchsteller auf welcher Fassade, die Nordfassade ausgenommen, der grosse Grenzabstand gemessen wird.

3Vorspringende Gebäudeteile bleiben unberücksichtigt. Vgl. Art. 212 Abs. 5 Bst. c und Anhang A123. Gemeinde Spiez

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.