← BZO Spiez · Inhaltsverzeichnis

Art. 79 · Baureglement (BR)

BZO Baureglement Spiez · S. 79 · Original-PDF

79 Baureglement (BR) A135 Untergeschoss

1Als Untergeschosse (UG) gelten Geschosse, bei denen die Oberkante des fertigen Erdgeschossbodens im Mittel nicht mehr als das zulässige Mass über das fertige Terrain hinausragt.

2Abgrabungen, die das Mass von Art. 212 Abs. 5 Bst. e nicht überschreiten werden nicht berücksichtigt. Ragt die Baute an keinem Punkt über das zulässige Mass hinaus, handelt es sich um eine unterirdische Baute (vgl. Anhang A122). Zulässiges Mass: Art. 212 Abs. 3. Abgrabungen vgl. auch Anhang A132 Abs. 5 A136 Dachgeschoss Als Dachgeschoss gelten Geschosse, deren Kniewandhöhen das zulässige Mass nicht überschreiten. Zulässiges Mass: Art. 212 Abs. 5 Bst. g Gemeinde Spiez

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.