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Art. 61 · Baureglement (BR)

BZO Baureglement Spiez · S. 61 · Original-PDF

61 Baureglement (BR) 8 a) Das im Zonenplan 2 ausgeschiedene Geotopschutzgebiet Faulensee ist ein Umweltarchiv von internationaler Bedeutung und ist in seiner Gesamtheit ungeschmälert zu erhalten. In der im Zonenplan 2 ausgeschiedenen Kern- und Pufferzone bedürfen alle Bauten, Anlagen und Vorkehren, wie insbesondere ober- und unterirdische Eingriffe, gestützt auf Art. 7 BewD einer Baubewilligung sowie einer Ausnahmebewilligung nach Art. 7 NHG.

b)In der Kernzone gelten überdies folgende weitere Geotopschutzgebiet In Europa sind fünf Umweltarchive von internationaler Bedeutung bekannt. Es handelt sich dabei um Lokalitäten mit jahreszeitlich geschichteten Seesedimenten. Nutzungsbeschränkungen:

–Bau- und Düngeverbot,

–Betretungs- und Befahrungsverbot für Dritte.

c)In der Kernzone sind zudem die folgenden Massnahmen zu dulden:

–Die fachgerechte Entfernung bestehender Fahrnisbauten, Bäume und Sträucher,

–Sämtliche Massnahmen zur Gewährleistung eines zum Erhalt des Geotops erforderlichen Gewässerhaushalts,

–Die Umzäunung mit einem 1.20 m hohen Zaun.

d)Im weiteren Einzugsgebiet des Geotops unterhalb der Höhenkote von 610 m.ü.M bedürfen alle Arbeiten, welche den Wasserspiegel im Schutzgebiet verändern könnten, einer Ausnahmebewilligung nach Art. 7 NHG.

e)Die betroffenen Grundeigentümer sind angemessen zu entschädigen.

f)Der Gemeinderat präzisiert für die Kern- und Pufferzone die grundeigentümerverbindlichen SchutzAuflagen und die Grundzüge für die Entschädigung der Nutzungsbeschränkungen (Ausführungsbestimmungen).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.