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Art. 528 · Landschaftsschongebiete

BZO Baureglement Spiez · S. 57 · Original-PDF

528 Landschaftsschongebiete Vgl. Art. 9, 10 und 86 BauG. Schutzzweck ist die Landschaftsästhetik; die Schönheit und Eigenart wird u.a. geprägt durch die Topografie und durch empfindliche Landschaftselemente wie Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen (Art. 525), wertvolle Lebensräume für Tier- und Pflanzenwelt, wie weitverzweigte Heckenzüge, abgeschlossene Geländekammern, markante Moränenzüge und Dolinen. Durch die Landschaftsschongebiete sollen sie vor störenden Eingriffen geschützt werden.

1Die im Zonenplan bezeichneten Landschaftsschongebiete bezwecken die Freihaltung von Gebieten besonderer Eigenart, Schönheit und Erholungswert, insbesondere von exponierten Lagen und intakten Ortsbildern. Gemeinde Spiez

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.