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Art. 521 · Baudenkmäler
BZO Baureglement Spiez · S. 53 · Original-PDF
521 Baudenkmäler
1Das von der zuständigen Fachstelle des Kantons erstellte und in Kraft gesetzte Bauinventar bezeichnet die schützenswerten und erhaltenswerten Baudenkmäler. Diese sind im Zonenplan 2 als Hinweise dargestellt. Denkmalpflege des Kantons Bern: Bauinventar der Gemeinde Spiez. Das Bauinventar ist behördenverbindlich, es kann bei der Bauverwaltung eingesehen werden (vgl. auch die Eintragungen im Zonenplan). Gemeinde Spiez
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.