Art. 433 · Nutzungsbonus
BZO Baureglement Spiez · S. 51 · Original-PDF
433 Nutzungsbonus In sämtlichen Zonen gilt ein Nutzungsbonus für energieeffizientes Bauen von 10% des zulässigen Nutzungsmasses:
–wenn die für den winterlichen Wärmeschutz geltenIn ZPPs in denen ein Bonus für die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens vorgesehen ist, kann dieser Energiebonus kumulativ beansprucht werden. In UeOs kann er im Baubewilligungsverfahren beansprucht werden, sofern bei deren Erarbeitung nicht bereits ein Nutzungsbonus aufgerechnet wurde. den Anforderungen um 30 % unterschritten und höchstens 50 % des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit nicht erneuerbarer Energie gedeckt werden oder
–für Gebäude, die hinsichtlich der Gebäudehülle und der Gesamtenergieeffizienz zur Effizienzklasse A des GEAK gehören.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.