Art. 324 · ZPP 14 «Räumli»
BZO Baureglement Spiez · S. 37 · Original-PDF
324 ZPP 14 «Räumli»
1Die ZPP 14 «Räumli» bezweckt eine im öffentlichen Interesse liegende Umnutzung und allfällige Erweiterung der bestehenden Schulanlage.
2Gemischte Nutzung entsprechend den Bestimmungen über die Mischzonen M (Art. 211 Abs. 3), wobei nur Dienstleistungen wie Bildung, Büro, Forschung, Medien und Kultur sowie im öffentlichen Interesse liegende Wohnformen wie betreutes Wohnen oder in Zusammenhang mit der Hauptnutzung stehende Unterkünfte zugelassen sind.
3 – Ersatz- und Umbauten haben sich an die Volumetrie, Lage und Stellung des beim Inkrafttreten dieser ZPP bestehenden Bauvolumens zu halten.
–Für Erweiterungsbauten gelten mit Ausnahme der Planungszweck Art der Nutzung Mass der Nutzung maximalen Ausnützungsziffer die baupolizeilichen Masse der Mischzone M3.
–Bei Ersatz-, Um- und Erweiterungsbauten darf die bestehende anrechenbare Geschossfläche um 10% überschritten werden, wenn eine gute ortsbauliche und architektonische Gestaltung sichergestellt werden kann.
4ES III
5Erweiterungsbauten haben sich gestalterisch dem Hauptbau unterzuordnen.
6Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt aus westlicher Richtung über den Breitenweg. Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze Erschliessungsgrundsätze
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.