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Art. 233 · Grünzone (GrZ)

BZO Baureglement Spiez · S. 22 · Original-PDF

233 Grünzone (GrZ)

1Die Grünzonen sind Freihaltezonen und dürfen nicht mit Hochbauten überbaut werden.

2In Grünzonen im Bereich von Gewässern gelten die Bestimmungen von Art. 526, insbesondere Abs. 3. Grünzonen gliedern die Siedlung, halten im Ortsinnern Grünräume frei, dienen dem Umgebungsschutz von Baudenkmälern oder der Freihaltung wichtiger Ortsansichten und Aussichtslagen (Art. 79 BauG). Für bestehende Bauten und Anlagen gilt die gesetzliche Besitzstandsgarantie (Art. 3 BauG). Gemeinde Spiez

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.