Art. 211 · Art der Nutzung
BZO Baureglement Spiez · S. 10 · Original-PDF
211 Art der Nutzung
1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen (ES nach Art. 43 LSV): Zone Abk. Nutzungsart / ES
2 – Wohnen1
–stille Gewerbe
–ES II
–In der W3 sind freistehende Einfamilienhäuser nicht Wohnzonen W Als stilles Gewerbe zählen z.B. Coiffeursalons, Schneider- und Künstlerateliers oder Arztpraxen, weil sie weder durch ihren Betrieb noch durch den verursachten Verkehr störend wirken (vgl. Art. 90 Abs. 1 BauV). In Wohnzonen sind Gewerbebetriebe, die in einer Mischzone unzulässig sind, ebenfalls nicht erlaubt. zulässig.
–Religiöse Nutzungen wie Versammlungslokale, Unterrichtsräume und dergleichen sind in der Wohnzone nicht zugelassen.
–In allen Wohnzonen sind Nutzungen, die dem Sexgewerbe (Massagesalons, Bordelle, Videokabinen und ähnliches) zuzurechnen sind, untersagt.
3 – Wohnen1
–Gastgewerbe
–Kleingewerbe
–Dienstleistungen
–ES III
–In der Mischzone 3 sind freistehende EinfamilienMässig störende Gewerbe wie z.B. Verkaufsläden, Dienstleistungsbetriebe sowie emissionsarme Werkstätten und Produktionsbetriebe gelten in der Regel als mässig störend. Sie dürfen jedoch das Wohnen weder durch den Betrieb noch durch das von ihnen verursachte Verkehrsaufkommen wesentlich beeinträchtigen. Mischzonen M und Mischzonen Kern MK häuser nicht zulässig.
1Dem Wohnen gleichgestellt sind Gemeinschaftsräume, Kindergärten, Kindertagesstätten und ähnliche Nutzungen Gemeinde Spiez
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.